Konsulatsfreigabe: Ablauf, Dauer und Dokumente

Ohne Konsulatsfreigabe des Ziellandes darf kein Verstorbener das Land betreten. Wir erklären den Ablauf und übernehmen alles für Sie.

Was ist die Konsulatsfreigabe?

Die Konsulatsfreigabe ist die offizielle Genehmigung des Ziellandes, dass ein Verstorbener eingeführt werden darf. Sie wird vom Konsulat oder der Botschaft des Ziellandes in Deutschland ausgestellt.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Deutsche Sterbeurkunde (mit Apostille)
  • Leichenpass (von der Ordnungsbehörde)
  • Einbalsamierungsnachweis (WHO-konform)
  • Gesundheitszertifikat
  • Pass oder Personalausweis des Verstorbenen
  • Vollmacht des Auftraggebers

Dauer nach Ländern

LandKonsulatsfreigabeBesonderheiten
Tunesien2–3 TageSchnellstes Konsulat
Marokko2–4 TageSehr kooperativ
Senegal3–4 TageUnkompliziert
Ghana, Nigeria3–5 TageStandard
Ägypten3–5 TageApostille erforderlich
Kamerun, Kenia3–5 TageStandard
Eritrea5–8 TageLängster Prozess
DR Kongo5–8 TageKomplexe Dokumentation

Müssen Sie selbst zum Konsulat?

Nein. Wir reichen alle Dokumente für Sie ein. Sie erteilen uns eine Vollmacht und wir erledigen alles — persönlich und direkt beim zuständigen Konsulat.

Was passiert bei Verzögerungen?

Sollte ein Konsulat länger brauchen, informieren wir Sie sofort. Der Verstorbene bleibt bei uns in professioneller Kühlung — kostenlos. Wir bleiben in täglichem Kontakt mit dem Konsulat.

Fragen? Wir helfen.

Kostenlose Beratung — 24/7 erreichbar.